Preisliste


Unsere Musikschule ist gemeinnützig. Daher sind wir verpflichtet, unsere Unterrichtspreise so zu gestalten, dass lediglich die Kosten gedeckt werden und keine Gewinne erzielt werden. Bei den Unterrichtspreisen handelt es sich um monatliche Beiträge, bei denen die Ferienzeiten bereits berücksichtigt sind.

Musikkindergarten & Musikalische Früherziehung

30 Min wöchentlich: 38 € im Monat

Musikgrundschule (inkl. Leihinstrumente)

30 Min wöchentlich: 48 € im Monat

Einzelunterricht

25 Min wöchentlich: 76 € im Monat

30 Min wöchentlich: 89 € im Monat

45 Min wöchentlich: 127 € im Monat

Gruppenunterricht (30 Min pro Woche)

mit 2 Schülern: 61 € im Monat pro Person
ab 3 Schülern:  48 € im Monat pro Person

Gruppenunterricht (45 Min pro Woche)

mit 2 Schülern: 75 € im Monat pro Person
ab 3 Schülern:   61 € im Monat pro Person

Band & Ensemble (45 Min pro Woche)

Schüler der Musikschule: 21 € im Monat pro Person
externe Teilnehmer:          26 € im Monat pro Person

Für mehrere Schüler aus einer Familie sowie bei Zweit-Unterricht gelten die oben genannten Preise nur für den höchsten Beitrag. Für alle weiteren Unterrichtseinheiten dieser Familie wird ein Rabatt von 10 % gewährt

Die oben genannten Preise gelten bei monatlicher Zahlung per Einzugsauftrag. Bei allen anderen Zahlungsarten wird ein Aufschlag von 5% erhoben. Wenn Ihr Unterrichtswunsch, sich nicht auf der oben stehenden Preisliste befindet, geben wir Ihnen unter 0261 9734244 oder info@musikschulewagner.de gerne Auskunft!

 

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Vertragsinhalt


Download
Ausbildungsvertrag
Ausbildungsvertrag (Stand 21-08-24).pdf
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  • Die Dauer des Unterrichts richtet sich nach den vereinbarten Zeiten zwischen der/ dem Schüler/Schülerin und der Musikschule. Die Höhe der Unterrichtsgebühren richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Kommt es beim Beitragseinzug zu einer Rückbelastung, trägt der Schüler / die Schülerin die dadurch verursachten Bankkosten. 
  • Der Unterricht findet grundsätzlich in der Musikschule oder online statt. Der Schulbetrieb richtet sich nach den Ferien des Landes Rheinland-Pfalz. Während der Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen sowie an Rosenmontag und Veilchendienstag findet kein Unterricht statt. 
  • Bei Verhinderung des Musiklehrers wird der Unterricht durch einen anderen Fachlehrer vertreten, nach Vereinbarung nachgeholt oder pro Unterricht ein Viertel des Monatsbeitrages erstattet. Ausgenommen ist der erste Unterrichtsausfall pro Kalenderhalbjahr und der Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Hier erfolgt keine Erstattung!
  • Wenn der Musikschüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung oder Erstattung. Bei langwieriger Erkrankung des Schülers ruht der Vertrag bei Vorlage eines ärztlichen Attestes.
  • Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Falls nicht anders vereinbart, beginnt der Vertrag mit der ersten Unterrichtsstunde. Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsbeginn widerrufen werden.
  • Der Unterrichtsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auch Abweichungen von dieser Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform. 

Häufig gestellte Fragen


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